Anwendungsbereich
Die Richtlinienreihe der VDI 6022 gilt für alle Aufenthaltsräume in Gebäuden, in denen sich dieselben Personen mehr als 30 Tage pro Jahr oder regelmäßig länger als zwei Stunden je Tag aufhalten. Die VDI 6022 Blatt 1 gilt für alle RLT-Anlagen und –Geräte und deren zentrale und dezentrale Komponenten, die die Zuluftqualität beeinflussen. Sie gilt nur dann auch für Abluftanlagen, wenn diese die Zuluftqualität beeinflussen können.
Das Mindestziel der Hygienemaßnahmen ist es, dass die Luft im RLT-Gerät oder in der RLT-Anlage nicht verschlechtert wird und die Zuluft gesundheitlich zuträglich ist. Der Nachweis der Zielerreichung erfolgt durch einen Vergleich der Zuluft mit der nachfolgend definierten Vergleichsluft. Die Vergleichsluft entspricht entweder der gesundheitlich zuträglichen Außenluft oder der gesundheitlich zuträglichen Raumluft im Aufenthaltsbereich oder einer Luftqualität entsprechend den Mischverhältnissen. Gegebenenfalls muss eine höhere Qualität der Zuluft gegenüber der angesaugten Luft angestrebt werden.
Für den hygienegerechten Betrieb und Instandhaltung der Raumlufttechnischen Anlagen und Geräte sind gemäß der Arbeitsstättenverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung die Betreiber verantwortlich.
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