Anforderungen
Die Genehmigungsplanung ist die vierte Leistungsphase nach HOAI und greift alle Dokumente aus der vorangegangenen Phase der Entwurfsplanung auf. In dieser Phase wird der Bauantrag erstellt mit dem Ziel, eine Baugenehmigung zu erwirken.
Die zuständigen Baubehörden verlangen oftmals, dass die Genehmigungsplanung für die Errichtung der technischen Anlagen und Einrichtungen bereits bei Einreichung des Bauantrages durch einen bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen geprüft wurden.
Unsere Leistungen
Durch unser Team von bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen erstellen wir solche Planungsprüfungen für folgende technische Anlagen und Einrichtungen:
- Lüftungsanlagen
- CO-Warnanlagen
- Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Anlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen
- Nicht selbsttätige Löschanlagen
- Selbsttätige Löschanlagen