Anforderungen
Die Garagenverordnungen der einzelnen Bundesländer fordern maschinelle Lüftungsanlagen für die Belüftung von geschlossenen Garagen. Von dieser Forderung kann jedoch abgewichen werden, wenn aufgrund der fachlichen Einschätzung eines Prüfsachverständigen eine natürliche Belüftung der Tiefgarage mit den angedachten Öffnungen zu erwarten ist. In diesem Fall ist die Wirksamkeit der natürlichen Belüftung durch eine CO-Langzeitmessung in der Garage festzustellen. Bei dieser Messung wird der CO-Gehalte in der Tiefgarage über einen Zeitraum von 1 Monat aufgezeichnet und die Messwerte in einem Gutachten durch den Prüfsachverständigen ausgewertet.
Unsere Leistungen
- Prüfung der Grundrisszeichnungen hinsichtlich der natürlichen Lüftung
- Abstimmung der erforderliche Lüftungsöffnungen
- Erstellung eines Gutachtens bzgl. der natürlichen Lüftung der Garage durch einen bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen für Lüftungs- und CO-Warnanlagen
- Durchführung der CO-Langzeitmessung über einen Zeitraum von einem Monat innerhalb der Garage
- Auswertung der Aufzeichnungen und Messergebnisse
- Erstellung eines Gutachtens bzgl. des CO-Gehaltes in der Garage durch einen bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen für Lüftungs- und CO-Warnanlagen
CO2-Langzeitmessung in Aufenthaltsräumen
Anforderungen
Gemäß den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR 3.6) muss in umschlossenen Arbeitsräumen gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge vorhanden sein. In der Regel entspricht dies der Außenluftqualität. Sollte die Außenluft im Sinne des Immissionsschutzrechts unzulässig belastet oder erkennbar beeinträchtigt sein, z. B. durch Fortluft aus Absaug- oder RLT-Anlagen, starken Verkehr, schlecht durchlüftete Lagen, sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gesonderte Maßnahmen (z. B. Beseitigung der Quellen, Verlegen der Ansaugöffnung bei RLT-Anlagen) zu ergreifen. Treten trotz bestimmungsgemäßer Nutzung des Arbeitsraumes und der Lüftung gemäß den Vorgaben dieser ASR Beschwerden bei Beschäftigten über die Luftqualität auf, ist zu prüfen, ob und ggf. welche weiteren Maßnahmen durchzuführen sind. Geeignete Maßnahmen sind z. B. zeitweise verstärkte Lüftung, Änderung der Raumnutzung, Umsetzen der Beschäftigten in andere Räume, Einbau oder Anpassung einer RLT-Anlage.
Sind die Beschäftigten und sonstigen anwesenden Personen die bestimmende Ursache für Stofflasten im Raum, ist die CO2 -Konzentration ein anerkanntes Maß für die Bewertung der Luftqualität. Erfahrungsgemäß hat eine erhöhte CO2 -Konzentration einen negativen Einfluss auf die Aufmerksamkeitsleistung. Die in der Tabelle 1 aufgeführten Werte dienen der Beurteilung der CO2- Konzentration in der Raumluft und der Ableitung geeigneter, beispielhaft genannter Maßnahmen. Die Maßnahmen, die zur Verbesserung der Luftqualität innerhalb des Luftgütebereiches zwischen 1000 und 2000 ppm gemäß Tabelle 1 durchgeführt wurden, sind in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Dies gilt auch, wenn mit den Maßnahmen 1000 ppm CO2 in der Raumluft unterschritten werden.
Tabelle 1: CO2 -Konzentration in der Raumluft
CO2 –Konzentration [ml/m3] bzw. [ppm] |
Maßnahmen |
<1000 |
Keine weiteren Maßnahmen (sofern durch die Raumnutzung kein Konzentrationsanstieg über 1000 ppm zu erwarten ist) |
1000-2000 |
|
>2000 |
|
Wenn ein begründeter Verdacht auf zu hohe CO2 -Konzentrationen vorliegt, sind Messungen unter üblichen Nutzungsbedingungen und mit der üblichen Personenbelegung durchzuführen, z. B. über den Zeitraum der arbeitstäglichen Nutzung. Bewertet wird der Momentanwert. Vor der Messung muss der Raum arbeitsüblich gelüftet werden. Bei Räumen bis zu 50 m² Grundfläche ist in der Regel eine Messstelle in ca. 1,50 m Höhe und in einem Abstand von 1 bis 2 m von den Wänden ausreichend. In größeren Räumen sind ggf. mehrere Messstellen einzurichten. Die Messstelle soll sich in der Aufenthaltszone der Personen – dabei aber in ausreichendem Abstand zu Personen – befinden, um eine direkte Beeinflussung des Messergebnisses durch die Atemluft von Personen zu vermeiden.
Unsere Leistungen
- Prüfung der Räumlichkeiten hinsichtlich der natürlichen oder maschinellen Lüftung
- Prüfung der Funktionsfähigkeit der maschinellen Lüftungsanlagen
- Messung der Luftvolumenströme
- Messung der CO2-Konzentration der Außen- Zu- und Raumluft
- Messung der CO2-Konzentration der Raumluft als Langzeitmessung
- Auswertung der Aufzeichnungen und Messergebnisse
- Erstellung eines Gutachtens bzgl. des CO2-Gehaltes der Raumluft durch einen bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen für Lüftungsanlagen