Anforderungen
Aufgrund der komplexen Anforderungen an die Planung, Errichtung und den Betrieb von technischen Anlagen und Einrichtungen, besitzt die Bauherrschaft oder der Betreiber eine hohe Verantwortung bezüglich der Betriebssicherheit und Wirksamkeit solcher Anlagen. Es muss sichergestellt sein, dass diese den bauordnungsrechtlichen Vorgaben sowie den gültigen Sonderbauvorschriften und Normen entsprechen und ihre angedachte Aufgabe betriebssicher und wirksam erfüllen. Dies setzt voraus, dass Planer, Errichter und Betreiber die notwendigen Kenntnisse für die Planung, Errichtung und den Betrieb solche Anlagen besitzen.
Oftmals erfüllen die technischen Anlagen und Einrichtungen jedoch nicht die bauordnungsrechtlichen Anforderungen und sind nicht betriebssicher und wirksam. In solchen Fällen kann meist die Ursache hierfür nicht durch die beteiligten Parteien gefunden oder geklärt werden. Deshalb ist es ratsam hierfür unabhängige Sachverständige mit der Untersuchung der Anlagen zu beauftragen.
Unsere Leistungen
Durch unser Team von bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen erstellen wir gutachterliche Stellungnahmen für folgende technische Anlagen und Einrichtungen:
- Lüftungsanlagen
- CO-Warnanlagen
- Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Anlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen
- Nicht selbsttätige Löschanlagen
- Selbsttätige Löschanlagen