Allgemein
Raumlufttechnische Anlagen und –Geräte haben die Aufgabe ein physiologisch günstiges Raumklima zu schaffen und die Personen mit gesundheitlich zuträglicher Atemluft zu versorgen. Gefährliche Keime, Bakterien und Schimmelpilze können sich u.a. durch unzureichende Reinigung, falsche Betriebsweise oder fehlerhaften Anlagenaufbau vermehren und ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko darstellen. Selbst neu gebaute Anlagen weisen in vielen Fällen Hygienemängel auf.
Unsere Mitarbeiter besitzen die Qualifikation nach Kategorie A (VDI 6022, Blatt 4) und haben aufgrund ihrer Tätigkeit als bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der Raumlufttechnik. Neben der Hygiene-Erstinspektion an Neuanlagen und wiederkehrenden Hygieneinspektionen an Bestandsanlagen unterstützen wir auch die Ingenieurbüros bei einer hygienegerechten Planung von RLT-Anlagen. Auch den Errichtern und Betreibern helfen wir gerne, um einen hygienegerechten Aufbau und Betrieb sicherzustellen.
Anwendungsbereich
Die Richtlinienreihe der VDI 6022 gilt für alle Aufenthaltsräume in Gebäuden, in denen sich dieselben Personen mehr als 30 Tage pro Jahr oder regelmäßig länger als zwei Stunden je Tag aufhalten. Die VDI 6022 Blatt 1 gilt für alle RLT-Anlagen und –Geräte und deren zentrale und dezentrale Komponenten, die die Zuluftqualität beeinflussen. Sie gilt nur dann auch für Abluftanlagen, wenn diese die Zuluftqualität beeinflussen können.
Das Mindestziel der Hygienemaßnahmen ist es, dass die Luft im RLT-Gerät oder in der RLT-Anlage nicht verschlechtert wird und die Zuluft gesundheitlich zuträglich ist. Der Nachweis der Zielerreichung erfolgt durch einen Vergleich der Zuluft mit der nachfolgend definierten Vergleichsluft. Die Vergleichsluft entspricht entweder der gesundheitlich zuträglichen Außenluft oder der gesundheitlich zuträglichen Raumluft im Aufenthaltsbereich oder einer Luftqualität entsprechend den Mischverhältnissen. Gegebenenfalls muss eine höhere Qualität der Zuluft gegenüber der angesaugten Luft angestrebt werden.
Für den hygienegerechten Betrieb und Instandhaltung der Raumlufttechnischen Anlagen und Geräte sind gemäß der Arbeitsstättenverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung die Betreiber verantwortlich.
Arten der Untersuchungen
Gemäß der VDI 6022 werden die durchzuführenden Untersuchungen in folgende Arten unterteilt:
- Hygiene- Erstinspektion
- Hygieneinspektion (Wiederholungshygieneinspektion)
- Hygienekontrollen
Hygiene- Erstinspektion
Diese Hygiene- Erstinspektion ist mindestens durchzuführen
- an neu errichteten RLT-Anlagen nach Fertigstellung, aber unmittelbar vor Aufnahme des bestimmungsgemäßen Betriebs,
- nach wesentlichen Änderungen an der RLT-Anlage, möglichst vor der weiteren Nutzung,
- an Anlagen im Bestand, an denen bisher noch keine Hygiene-Erstinspektionen durchgeführt wurden.
Die Durchführung der Hygiene-Erstinspektion bei einem Betreiberwechsel wird empfohlen.
Leistungsumfang:
- Festlegung und Markierung der Probeentnahmeorte für die Hygienekontrollen und Hygieneinspektionen.
- Prüfung der Umsetzung aller Anforderungen der aktuellen VDI 6022 hinsichtlich Planung/Konstruktion, Fertigung, Ausführung und Montage. Dabei steht die Einhaltung der konstruktiven Anforderungen gemäß Abschnitt 6 der VDI 6022 im Vordergrund.
- Festlegung des Umfanges für die stichprobenartigen Prüfungen an den Anlagenteilen.
- Erstellen von Checklisten für die Hygienekontrollen.
- Erweiterte Sichtprüfung auf Hygienemängel wie Verschmutzung, Rostbildung, Ablagerungen, Beschädigungen und Faseraustrag.
- Mikrobiologische Untersuchung von:
- Umlaufwasser von Luftbefeuchtern und Rückkühlwerken
- Abklatschproben an Luftfiltern, Luftbefeuchtern und Wärmeübertragern
- Luftprobeentnahme in der Zuluft/Raumluft und der Vergleichsluft. Eine Differenzierung, zumindest der Schimmelpilzarten, ist obligatorisch.
- Dokumentation der Inspektionsergebnisse
Hygieneinspektion (Wiederholungshygieneinspektion)
Die Hygieneinspektionen sind in folgenden Intervallen durchzuführen:
- RLT-Anlagen ohne Befeuchtung und ohne erdverlegte Komponenten im Abstand von drei Jahren
- RLT-Anlagen mit Befeuchtung und erdverlegte Komponenten im Abstand von zwei Jahren
Ziel der Hygieneinspektion ist es, grundsätzliche Mängel zu erkennen und deren Behebung zu veranlassen. Bei Gebäuden, in denen mehr als 20 gleichartig aufgebaute, gleichartig betriebene dezentrale Geräte oder Endgeräte installiert sind, sind die Hygieneinspektionen anhand einer repräsentativen, stichpunktartigen Auswahl durchzuführen.
Leistungsumfang:
- Erweiterte Sichtprüfung auf Hygienemängel wie Verschmutzung, Rostbildung, Ablagerungen, Beschädigungen und Faseraustrag.
- Mikrobiologische Untersuchung von:
- Umlaufwasser von Luftbefeuchtern und Rückkühlwerken
- Abklatschproben an Luftfiltern, Luftbefeuchtern und Wärmeübertragern
- Luftprobeentnahme in der Zuluft/Raumluft und der Vergleichsluft. Eine Differenzierung, zumindest der Schimmelpilzarten, ist obligatorisch.
- Dokumentation der Inspektionsergebnisse
Hygienekontrollen
Ziel der durchzuführenden Hygienekontrollen ist es, mittels unterjähriger Sichtprüfungen oder durch stichpunktartige mikrobiologische Kontrollen des Befeuchterwassers, Hygienemängel an RLT-Anlagen frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
Leistungsumfang:
- Erweiterte Sichtprüfung auf Hygienemängel wie Verschmutzung, Rostbildung, Ablagerungen, Beschädigungen und Faseraustrag.
- Orientierende mikrobiologische Untersuchung von:
- Umlaufwasser von Luftbefeuchtern und Rückkühlwerken mittels Dip-Slides
- Dokumentation der Inspektionsergebnisse
Messung der Staubflächendichte
Die luftführenden Oberflächen von Raumlufttechnischen Anlagen und –Geräten müssen besenrein sein. Zur Beurteilung der Besenreinheit reicht in der Regel der optische Eindruck qualifizierter Personen aus.
Bei Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Einschätzung, kann die Besenreinheit anhand einer Messung nachgewiesen werden.
Qualifikationen
Die Einhaltung und die Kontrolle der Einhaltung der Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen und –Geräte setzt eine entsprechende Qualifikation und Berufserfahrung der an der Planung, Konstruktion, Herstellung, Errichtung und dem Betrieb beteiligten Personen voraus. Zur Anwendung der VDI 6022 ist eine zusätzliche Qualifikation im Bereich der Lufthygiene erforderlich.
Folgende Qualifikationen sind nach VDI 6022, Blatt 1 und 4 erforderlich:
- Hygienegerechte Planung: Kategorie A nach VDI 6022, Blatt4
- Hygiene- Erstinspektion: Kategorie A nach VDI 6022, Blatt4
- Hygieneinspektion: Kategorie A nach VDI 6022, Blatt4
- Abklatschproben, Wasserproben : Kategorie A nach VDI 6022, Blatt4
- Wasserproben mit Dip-Slides: Kategorie A / B nach VDI 6022, Blatt4
- Hygienekontrollen: Kategorie A / B nach VDI 6022, Blatt4
- Bestimmung der Staubflächendichte: Kategorie A nach VDI 6022, Blatt4
- Kontrolle, Reinigung, Wartung: Kategorie B nach VDI 6022, Blatt4
- Betreiber/Eigennutzer von RLT-Kleinanlagen: Kategorie C nach VDI 6022, Blatt4
- Reinigung, Filterwechsel (Kleinanlagen): Kategorie C nach VDI 6022, Blatt4
- Mikrobiologische Auswertung: Mikrobiologisches Labor
Unsere Leistungen
- Prüfung von Ausführungs- und Montageplanungen auf Einhaltung der VDI 6022, Blatt 1
- Durchführung Hygiene-Erstinspektionen und Hygieneinspektionen
- Kennzeichnung der Probeentnahmestellen für nachfolgende Prüfungen
- Bewertung von baulichen und hygienischen Anforderungen
- Probenahme von Abklatschuntersuchungen und von Befeuchterwässern
- Luftkeimmessungen
- Mikrobiologische Auswertung der Proben durch ein Labor
- Dokumentation der Prüfergebnisse
- Festlegung der Prüfzyklen für wiederkehrende Prüfungen
- Erstellung von Checklisten