Hygiene- Erstinspektion
Neben der Abnahme nach EN 12599 bei RLT-Anlagen und –Geräten ist eine Hygiene-Erstinspektion durchzuführen. Diese Hygiene- Erstinspektion ist mindestens durchzuführen
- an neu errichteten RLT-Anlagen nach Fertigstellung, aber unmittelbar vor Aufnahme des bestimmungsgemäßen Betriebes,
- nach wesentlichen Änderungen an der der RLT-Anlage, möglichst vor der weiteren Nutzung,
- an Anlagen im Bestand, an denen bisher noch keine Hygiene-Erstinspektion durchgeführt wurde.
Die Durchführung der Hygiene-Erstinspektion bei einem Betreiberwechsel wird empfohlen.
Leistungsumfang:
- Festlegung und Markierung der Probeentnahmeorte für die Hygienekontrollen und Hygieneinspektionen.
- Prüfung der Umsetzung aller Anforderungen der aktuellen VDI 6022 hinsichtlich Planung, Fertigung und Ausführung. Dabei steht die Einhaltung der konstruktiven Anforderungen gemäß Abschnitt 6 der VDI 6022 im Vordergrund.
- Festlegung des Umfanges für die stichprobenartigen Prüfungen an den Anlagenteilen.
- Erstellen von Checklisten für die Hygienekontrollen.
- Erweiterte Sichtprüfung auf Hygienemängel wie Verschmutzung, Rostbildung, Ablagerungen, Beschädigungen und Faseraustrag.
- Mikrobiologische Untersuchung von:
- Umlaufwasser von Luftbefeuchtern und Rückkühlwerken
- Abklatschproben an Luftfiltern, Luftbefeuchtern und Wärmeübertragern
- Luftprobeentnahme in der Zuluft/Raumluft und der Vergleichsluft im Fall eines konkreten Verdachts
- Dokumentation der Inspektionsergebnisse