Anforderungen
Die grundlegenden Aufgaben von Raumlufttechnischen Anlagen in Gebäuden sind sehr vielfältig. Diese sind in der Regel:
- Schaffung eines behaglichen Raumklimas hinsichtlich Temperatur, Feuchte, Reinheit, Raumluftgeschwindigkeiten der Raumluft
- Abfuhr von Kühl- und Heizlasten
- Abfuhr von Feuchtelasten
- Abfuhr von Stofflasten zur Einhaltung der zulässigen Grenzwert
- Schutzdruckhaltung in Krankenhäusern oder Laboren
Beim Errichten und Betreiben der Lüftungsanlagen müssen - neben den grundlegenden Raumlufttechnischen Anforderungen - auch bauordnungsrechtliche, brandschutztechnische und sicherheitstechnische Vorgaben beachtet und umgesetzt werden. Diese sind in den Landesbauordnungen, Sonderbauverordnungen und -richtlinien sowie den eingeführten technischen Baubestimmungen aufgeführt.
Prüfgrundlagen und Ziel der Prüfung
Gemäß den Technischen Prüfverordnungen der einzelnen Bundesländer müssen Lüftungsanlagen in Sonderbauten und diversen anderen Gebäuden durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit geprüft werden. Darüber hinaus müssen die Prüfsachverständigen die Übereinstimmung der technischen Anlagen und Einrichtungen mit den bauordnungsrechtlichen Vorgaben (Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, usw.) bescheinigen.
Prüfzyklen
Die Prüfungen sind
- vor der ersten Inbetriebnahme der baulichen Anlagen,
- unverzüglich nach einer wesentlichen Änderung der technischen Anlagen oder Einrichtungen sowie
- jeweils innerhalb einer Frist von in der Regel drei Jahren (bei wiederkehrende Prüfungen)
durch die Bauherrschaft, dem Betreiber oder dem Eigentümer durchführen zu lassen.
Durchführung der Prüfung
Die Prüfsachverständigen sind im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten unabhängig und an Weisungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers nicht gebunden. Die jeweiligen Prüfsachverständigen sind dafür verantwortlich, dass die an den einzelnen Anlagen und Einrichtungen durchgeführten Prüfungen nach Art und Umfang notwendig und hinreichend sind.
Als Orientierungshilfe dienen die „Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen entsprechend der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige“ (Muster-Prüfgrundsätze).
Vorzulegende Unterlagen
Vor Durchführung der jeweiligen Prüfungen sind sämtliche Unterlagen dem Prüfsachverständigen auszuhändigen. Diese sind in der Regel:
- Baugenehmigungen einschließlich der genehmigten Bauvorlagen
- Brandschutzkonzepte und –nachweise
- Pläne und Schema der Anlage mit Angabe der wesentlichen Teile, der Installationsorte, Aufstellungsorte, Steuereinrichtungen und Energieversorgung
- Verwendbarkeitsnachweise
- Anlagen bzw. Funktionsbeschreibungen
- Bemessungsgrundlagen
- Prüfbericht der zuletzt durchgeführten Prüfung (bei wiederkehrenden Prüfungen)
- Errichtungs- und Instandhaltungsnachweise
Achtung!
Diese Aufstellung ist nicht abschließend und kann unter Ziff. 3. der Muster-Prüfgrundsätze nachgelesen werden.