Anforderungen
Selbsttätige ortsfeste Feuerlöschanlagen können Brände im Entstehungsstadium erkennen, melden und bekämpfen. Sie sind insbesondere dann erforderlich, wenn ein rechtzeitiger und wirksamer manueller Löschangriff durch die Feuerwehr nicht möglich ist. Bei Betriebsbereichen mit hoher Brandbelastung und Wertkonzentration, bei denen im Brandfall eine rasche Ausbreitung von Feuer und Rauch möglich und hoher Schaden zu erwarten ist, sind selbsttätige ortsfeste Feuerlöschanlagen dringend zu empfehlen.
Arten von selbsttätigen Feuerlöschanlagen sind:
- Sprinkleranlagen
- Sprühwasser-Löschanlagen
- Gas-Löschanlagen
- Pulver-Löschanlagen
- Schaum-Löschanlagen
- Funkenlöschanlagen
- Sauerstoffreduzierungsanlagen
Sprinkleranlagen
Eine automatische Sprinkleranlage ist dafür ausgelegt, einen Brand zu entdecken und diesen schon im frühen Stadium mit Wasser zu löschen oder das Feuer unter Kontrolle zu halten, sodass das Löschen mit anderen Mitteln durchgeführt werden kann.
Eine Sprinkleranlage besteht aus einer oder mehreren Wasserversorgungen und einer oder mehreren Sprinklergruppen. Jede Gruppe besteht aus einer Alarmventilstation und einem Rohrnetz mit daran installierten „Sprinklern“ (automatische Sprühdüsen). Die Sprinkler sind an vorgegebenen Stellen an Dächern oder Decken und, wenn erforderlich, in Regalen, unter Zwischenböden sowie in Öfen eingebaut. Die Sprinkler öffnen bei vorbestimmten Temperaturen, um Wasser auf die vom Brand betroffenen Teilflächen unter ihnen zu verteilen. Der Durchfluss von Wasser durch das Alarmventil löst einen Feueralarm aus.
Sprühwasser-Löschanlagen
Sprühwasser-Löschanlagen sind ortsfeste Feuerlöschanlagen. Sie bestehen aus fest verlegten Rohrleitungen, die im Gegensatz zu Sprinkleranlagen mit offenen Löschdüsen versehen sind. Jeweils mehrere Düsen werden zu einer Gruppenwirkfläche zusammengefasst. Im Brandfall werden mindestens zwei benachbarte Gruppenwirkflächen mit Wasser versorgt, das heißt alle Düsen einer Sektion sprühen bei Auslösung gleichzeitig. Sie werden dort installiert, wo im Brandfall mit einer schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist. Die Auslösung der Sprühwasser-Löschanlagen erfolgt in der Regel über eine automatische Brandmeldeanlage.
Gas-Löschanlagen
Die Löschwirkung einer Gaslöschanlage beruht auf dem Prinzip, dass durch das Eindringen einer ausreichenden Menge des Löschgases in den Schutzbereich eine Löschgaskonzentration aufgebaut wird, bei der ein Verbrennungsvorgang nicht mehr ablaufen kann. Sie eignen sich besonders für den Schutz von Räumen mit hochwertigen und sensiblen Einrichtungen, bei denen ein rückstandsfreies Löschen – ohne den Einsatz von Wasser, Schaum oder Pulver als Löschmittel – zu bevorzugen ist. Die Auslösung der Gas-Löschanlagen erfolgt in der Regel über eine automatische Brandmeldeanlage.
Häufige Anwendungsbereiche sind:
- Museen
- Archivräume
- Serverräume und Serverschränke
- Schaltanlagen, Schaltschränke und Schalträume
- Leitwarten, Betriebs- und Kontrollräume
- Telekommunikationseinrichtungen
- Lackieranlagen
- Labore
- Löschanlage für Küchenhauben
Hinweis:
Die Herabsetzung des Sauerstoffgehaltes macht Personenschutzmaßnahmen erforderlich, deren Umfang vom eingesetzten Löschgas und der Sauerstoffkonzentration bestimmt und durch die Sicherheitsregeln der gewerblichen Berufsgenossenschaften festgelegt wird.
Pulver-Löschanlagen
Pulver-Löschanlagen sind stationär installierte Feuerlöschanlagen. Die eingesetzten Löschpulver sind effiziente und schnell wirkende Löschmittel. Die dreidimensionale Löschwirkung der Pulverwolke resultiert aus dem Stickeffekt und dem so genannten antikatalytischen Effekt, einem chemischen Eingriff in den Verbrennungsvorgang. Löschpulver bestehen im Wesentlichen aus ungiftigen anorganischen Salzen, die mit Hydrophobierungs- und Rieselhilfsmitteln versetzt sind. Sie kommen in industriellen Umgebungen bei Bränden fester, flüssiger und gasförmiger Stoffe und bei Metallbränden zum Einsatz.
Funkenlöschanlagen
Funkenlöschanlagen erkennen Funken in Absaug- und Fördereinrichtungen und erzeugen über eine Löschautomatik blitzschnell einen Wasserschleier, um glühende Teilchen abzulöschen. Sie kommen überall dort zum Einsatz, wo brennbare Materialien pneumatisch transportiert werden und ein hohes Risiko besteht, dass durch Funken oder Glutnester Brände oder Staubexplosionen entstehen. Im Normalfall läuft der Löschvorgang ohne Unterbrechung des laufenden Betriebs ab.
Sauerstoffreduzierungsanlagen
Die Wirkungsweise der Sauerstoff-Reduzierungsanlagen beruht auf der Absenkung der Sauerstoffkonzentration in einem Raum. Dabei wird die Sauerstoffkonzentration durch die Zuführung von Inertgasen gezielt auf einen Wert eingestellt, bei dem potenziell brennbare Stoffe nicht mehr entzündet werden können. Als Inertgas kommt insbesondere Stickstoff in Frage. Sauerstoff-Reduzierungsanlagen sollen für bestimmte Anwendungen die Funktionen einer Löschanlage übernehmen bzw. ergänzen.
Hinweis:
Aufgrund der dauernden Absenkung der Sauerstoffkonzentration sind in jedem Einzelfall die Notwendigkeit und Art von ggf. erforderlichen Personenschutzmaßnahmen zu prüfen.
Prüfgrundlagen und Ziel der Prüfung
Gemäß den Technischen Prüfverordnungen der einzelnen Bundesländer müssen selbsttätige Löschanlagen in Sonderbauten und diversen anderen Gebäuden durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit geprüft werden. Darüber hinaus müssen die Prüfsachverständigen die Übereinstimmung der technischen Anlagen und Einrichtungen mit den bauordnungsrechtlichen Vorgaben (Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, usw.) bescheinigen.
Prüfzyklen
Die Prüfungen sind
- vor der ersten Inbetriebnahme der baulichen Anlagen,
- unverzüglich nach einer wesentlichen Änderung der technischen Anlagen oder Einrichtungen sowie
- jeweils innerhalb einer Frist von in der Regel drei Jahren (bei wiederkehrende Prüfungen)
durch die Bauherrschaft, dem Betreiber oder dem Eigentümer durchführen zu lassen.
Durchführung der Prüfung
Die Prüfsachverständigen sind im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten unabhängig und an Weisungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers nicht gebunden. Die jeweiligen Prüfsachverständigen sind dafür verantwortlich, dass die an den einzelnen Anlagen und Einrichtungen durchgeführten Prüfungen nach Art und Umfang notwendig und hinreichend sind.
Als Orientierungshilfe dienen die „Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen entsprechend der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige“ (Muster-Prüfgrundsätze).
Vorzulegende Unterlagen
Vor Durchführung der jeweiligen Prüfungen sind sämtliche Unterlagen dem Prüfsachverständigen auszuhändigen. Diese sind in der Regel:
- Baugenehmigungen einschließlich der genehmigten Bauvorlagen
- Brandschutzkonzepte und –nachweise
- Pläne und Schema der Anlage mit Angabe der wesentlichen Teile, der Installationsorte, Aufstellungsorte, Steuereinrichtungen und Energieversorgung
- Verwendbarkeitsnachweise
- Anlagen bzw. Funktionsbeschreibungen
- Bemessungsgrundlagen
- Rohrnetzberechnungen
- Prüfbericht der zuletzt durchgeführten Prüfung (bei wiederkehrenden Prüfungen)
- Errichtungs- und Instandhaltungsnachweise
Achtung!
Diese Aufstellung ist nicht abschließend und kann unter Ziff. 3. der Muster-Prüfgrundsätze nachgelesen werden.