Anforderungen
Brandmeldeanlagen (BMA) dienen der Gefahrenabwehr- und Vermeidung und nehmen dabei eine zentrale Rolle im Rahmen der Gebäudetechnik ein. Sie dienen der frühzeitigen Branderkennung und helfen, etwaige Schäden so gering wie möglich zu halten. Je früher ein Brand erkannt wird, desto eher kann eine Evakuierung erfolgen. Darüber hinaus zählt jede Sekunde, um eine Hilfe leistende Stelle (i. d. R. die Feuerwehr) zu benachrichtigen.
Neben der reinen Information ist die Brandmeldeanlage dabei in der Lage, Brandschutzeinrichtungen anzusteuern. So können bspw. Brandschutztüren und Fenster automatisch bei Erkennung eines Brandes verschlossen werden. Tore werden automatisch geöffnet, um die Einfahrt für die Feuerwehr zu erleichtern. Für den Zutritt ins Gebäude wird die Klappe für das Feuerwehrschlüsseldepot geöffnet und der Zugang zu den Feuerwehrlaufkarten ermöglicht. Auch die Inbetriebnahme einer Rauchabzugsanlage oder das Abschalten von technischen Anlagen kann von der Brandmeldeanlage automatisch gesteuert werden. So lassen sich mittels einer Brandmeldeanlage frühzeitige Maßnahmen zur Abschottung eines Brandes einleiten und die unkontrollierte Ausbreitung von Rauch verhindern. Der Zugang für die Feuerwehr wird dadurch erheblich erleichtert. Das Einleiten von Löschmaßnahmen kann früher erfolgen.
Bestandteile einer Brandmeldeanlage
Eine Brandmeldeanlage besteht aus zentralen und dezentralen Komponenten. Die zentrale Funktion nimmt hierbei die Brandmeldezentrale (BMZ) ein. Sie ist der wichtigste Bestandteil der gesamten Anlage. Die BMZ nimmt sämtliche Informationen der Sensoren auf und steuert die Maßnahmen zur Brandbekämpfung. Sie ist darüber hinaus i. d. R. die erste zentrale Anlaufstelle für die Feuerwehr. Der Zugang zum Gebäude erfolgt üblicherweise über einen hinterlegten Schlüssel, welcher sich im außerhalb angebrachten Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) befindet.
Um den Brandort schnellstmöglich lokalisieren und erste Maßnahmen einleiten zu können, enthält die BMA:
- Feuerwehrlaufkarten
- Feuerwehr-Bedienfeld (FBF)
- Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT)
- Bedieneinrichtung (optional)
- Sprechstelle für Durchsagen (optional)
Die Branderkennung selbst erfolgt durch im Gebäude verteilte automatische Brandmelde. Diese werden durch den Einsatz von Handfeuermeldern ergänzt. Sie dienen der manuellen Auslösung eines Feueralarms.
Weitere Bestandteile einer Brandmeldeanlage sind optische und akustische Signalgeber zur Warnung. Dies können z.B. Blitzleuchten und Sirenen sein. Zusätzlich können ebenfalls Schnittstellen zur automatischen Ansteuerung von Brandschutzeinrichtungen, wie z. B. Feuerschutzklappen, Brandschutztore, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, usw. zu einer BMA gehören.
Rauchwarnmelder
Rauchwarnmelder kommen weitestgehend im privaten Umfeld zum Einsatz. Selbst wenn diese vernetzt sind, spricht man nicht von einer Brandmeldeanlage. Im Gegensatz zu herkömmlichen Brandmeldern haben Rauchwarnmelder eine eigene Sirene und ggf. weitere Signalgeräte integriert.
Rauchwarnmelder sind nicht an eine Brandmeldezentrale (BMZ) angeschlossen und daher kein Bestandteil einer Brandmeldeanlage. Sie werden im Regelfall in privaten Wohnräumen genutzt.
Prüfgrundlagen und Ziel der Prüfung
Gemäß den Technischen Prüfverordnungen der einzelnen Bundesländer müssen Brandmeldeanlagen in Sonderbauten und diversen anderen Gebäuden durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit geprüft werden. Darüber hinaus müssen die Prüfsachverständigen die Übereinstimmung der technischen Anlagen und Einrichtungen mit den bauordnungsrechtlichen Vorgaben (Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, usw.) bescheinigen.
Prüfzyklen
Die Prüfungen sind
- vor der ersten Inbetriebnahme der baulichen Anlagen,
- unverzüglich nach einer wesentlichen Änderung der technischen Anlagen oder Einrichtungen sowie
- jeweils innerhalb einer Frist von in der Regel drei Jahren (bei wiederkehrende Prüfungen)
durch die Bauherrschaft, dem Betreiber oder dem Eigentümer durchführen zu lassen.
Durchführung der Prüfung
Die Prüfsachverständigen sind im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten unabhängig und an Weisungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers nicht gebunden. Die jeweiligen Prüfsachverständigen sind dafür verantwortlich, dass die an den einzelnen Anlagen und Einrichtungen durchgeführten Prüfungen nach Art und Umfang notwendig und hinreichend sind.
Als Orientierungshilfe dienen die „Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen entsprechend der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige“ (Muster-Prüfgrundsätze).
Vorzulegende Unterlagen
Vor Durchführung der jeweiligen Prüfungen sind sämtliche Unterlagen dem Prüfsachverständigen auszuhändigen. Diese sind in der Regel:
- Baugenehmigungen einschließlich der genehmigten Bauvorlagen
- Brandschutzkonzepte und –nachweise
- Pläne und Schema der Anlage mit Angabe der wesentlichen Teile, der Installationsorte, Aufstellungsorte, Steuereinrichtungen und Energieversorgung
- Verwendbarkeitsnachweise
- Anlagen bzw. Funktionsbeschreibungen
- Bemessungsgrundlagen
- Prüfbericht der zuletzt durchgeführten Prüfung (bei wiederkehrenden Prüfungen)
- Errichtungs- und Instandhaltungsnachweise
Achtung!
Diese Aufstellung ist nicht abschließend und kann unter Ziff. 3. der Muster-Prüfgrundsätze nachgelesen werden.
Partnerbüros
Die Prüfungen werden durch die Sachverständigen unserer Partnerbüros erbracht:
Dipl.-Ing. (FH) Frank Olbrich
Sachverständiger für Elektrotechnik
Georg-August-Möller-Str. 82
36251 Bad Hersfeld
Tel.: +49 6621 67891
Fax.: +49 6621 914981
Mobil: +49 172 5623079
E-Mail: info@sv-olbrich.com
Internet: www.sv-olbrich.com
Intellegens
Elektrotechnische Prüfgesellschaft mbH
Lautzstraße 3
65510 Idstein
Tel.: +49 6126 95859 91
Fax.: +49 6126 95859 89
E-Mail: mail@intellegens.eu
Internet: www.intellegens.eu
Dipl.-Ing. (FH) Peter Weichel
Sachverständiger für Elektrotechnik
Heidelberg 11
65611 Brechen
Tel.: +49 6483 5905811
Mobil: +49 152 01981083
E-Mail: sv.weichel@web.de
Dominik Bayer (B.Eng.)
Sachverständiger für Elektrotechnik
Margeritenstraße 2
61169 Friedberg
Tel.: +49 6031 1602731
Mobil: +49 151 58776880
E-Mail: db@svbayer.com
Internet: www.svbayer.com
Dipl.-Ing. (FH) Nils Mark
Sachverständiger für Elektrotechnik
INTEGRIS Sachverständigengesellschaft mbH
Mannheimer Straße 36
68782 Brühl
Tel.: +49 6202 700240
Fax.: +49 6202 700241
Mobil: +49 151 41267018
E-Mail: mark@integris-sg.de
Internet: www.integris-sg.de
Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Brödder
Sachverständiger für Elektrotechnik
Sachverständigenbüro Ulrich Brödder
Krötengasse 28
64853 Habitzheim
Tel.: +49 6162 9428094
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