Anforderungen
Sonderbauten wie z.B. Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Hochhäuser, usw. müssen eine Sicherheitsstromversorgung haben, die bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung den Betrieb der sicherheitstechnischen Anlagen übernimmt. Die Weiterversorgung wird in diesem Fall von einer Netzersatzanlage, z.B. von Akkumulatoren oder Notstromaggregaten, übernommen. Die Umschaltung erfolgt automatisch oder von Hand. Eine Sicherheitsstromversorgung ist vor allem dort erforderlich, wo durch Ausfall der öffentlichen Energieversorgung das Leben oder die Gesundheit von Menschen gefährdet ist. Dies gilt besonders für sicherheitstechnische Anlagen, die auch bei einem Notfall wie z.B. Brandereignis, Naturkatastrophen weiterhin funktionsfähig sein müssen.
Eine Sicherheitsstromversorgung muss in der Regel für folgende sicherheitstechnische Anlagen vorgesehen werden.
- Sicherheitsbeleuchtung
- Beleuchtung der Stufen und Hinweise auf Ausgänge
- Feuerlöschanlagen und Druckerhöhungsanlagen zur Löschwasserversorgung
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Anlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen
- Schließeinrichtungen für Feuerschutzabschlüsse (z.B. Brandschutztore)
- Brandmeldeanlagen
- Alarmierungseinrichtungen
- Feuerwehraufzüge
- Personenaufzüge mit Brandfallsteuerung
- CO-, CO2 und CH-Warnanlagen
Prüfgrundlagen und Ziel der Prüfung
Gemäß den Technischen Prüfverordnungen der einzelnen Bundesländer müssen Sicherheitsstromverorgungen in Sonderbauten und diversen anderen Gebäuden durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit geprüft werden. Darüber hinaus müssen die Prüfsachverständigen die Übereinstimmung der technischen Anlagen und Einrichtungen mit den bauordnungsrechtlichen Vorgaben (Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, usw.) bescheinigen.
Prüfzyklen
Die Prüfungen sind
- vor der ersten Inbetriebnahme der baulichen Anlagen,
- unverzüglich nach einer wesentlichen Änderung der technischen Anlagen oder Einrichtungen sowie
- jeweils innerhalb einer Frist von in der Regel drei Jahren (bei wiederkehrende Prüfungen)
durch die Bauherrschaft, dem Betreiber oder dem Eigentümer durchführen zu lassen.
Durchführung der Prüfung
Die Prüfsachverständigen sind im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten unabhängig und an Weisungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers nicht gebunden. Die jeweiligen Prüfsachverständigen sind dafür verantwortlich, dass die an den einzelnen Anlagen und Einrichtungen durchgeführten Prüfungen nach Art und Umfang notwendig und hinreichend sind.
Als Orientierungshilfe dienen die „Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen entsprechend der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige“ (Muster-Prüfgrundsätze).
Vorzulegende Unterlagen
Vor Durchführung der jeweiligen Prüfungen sind sämtliche Unterlagen dem Prüfsachverständigen auszuhändigen. Diese sind in der Regel:
- Baugenehmigungen einschließlich der genehmigten Bauvorlagen
- Brandschutzkonzepte und –nachweise
- Pläne und Schema der Anlage mit Angabe der wesentlichen Teile, der Installationsorte, Aufstellungsorte, Steuereinrichtungen und Energieversorgung
- Verwendbarkeitsnachweise
- Anlagen bzw. Funktionsbeschreibungen
- Bemessungsgrundlagen
- Prüfbericht der zuletzt durchgeführten Prüfung (bei wiederkehrenden Prüfungen)
- Errichtungs- und Instandhaltungsnachweise
Achtung!
Diese Aufstellung ist nicht abschließend und kann unter Ziff. 3. der Muster-Prüfgrundsätze nachgelesen werden.
Partnerbüros
Die Prüfungen werden durch die Sachverständigen unserer Partnerbüros erbracht:
Dipl.-Ing. (FH) Frank Olbrich
Sachverständiger für Elektrotechnik
Georg-August-Möller-Str. 82
36251 Bad Hersfeld
Tel.: +49 6621 67891
Fax.: +49 6621 914981
Mobil: +49 172 5623079
E-Mail: info@sv-olbrich.com
Internet: www.sv-olbrich.com
Intellegens
Elektrotechnische Prüfgesellschaft mbH
Lautzstraße 3
65510 Idstein
Tel.: +49 6126 95859 91
Fax.: +49 6126 95859 89
E-Mail: mail@intellegens.eu
Internet: www.intellegens.eu
Dipl.-Ing. (FH) Peter Weichel
Sachverständiger für Elektrotechnik
Heidelberg 11
65611 Brechen
Tel.: +49 6483 5905811
Mobil: +49 152 01981083
E-Mail: sv.weichel@web.de
Dominik Bayer (B.Eng.)
Sachverständiger für Elektrotechnik
Margeritenstraße 2
61169 Friedberg
Tel.: +49 6031 1602731
Mobil: +49 151 58776880
E-Mail: db@svbayer.com
Internet: www.svbayer.com
Dipl.-Ing. (FH) Nils Mark
Sachverständiger für Elektrotechnik
INTEGRIS Sachverständigengesellschaft mbH
Mannheimer Straße 36
68782 Brühl
Tel.: +49 6202 700240
Fax.: +49 6202 700241
Mobil: +49 151 41267018
E-Mail: mark@integris-sg.de
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Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Brödder
Sachverständiger für Elektrotechnik
Sachverständigenbüro Ulrich Brödder
Krötengasse 28
64853 Habitzheim
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